Ratgeber ADHS-Wegweiser: Pflegegrad bei ADHS
Pflegegrad bei ADHS: Wann Kinder Anspruch haben und wie der Antrag läuft

„Pflegegrad“ klingt für viele Eltern nach Pflegeheim, dabei ist das bei einem Kind mit ADHS eine rein sprachliche Hürde. Tatsächlich zählen auch psychische Beeinträchtigungen und Verhaltensauffälligkeiten zur Pflegebedürftigkeit, wenn sie den Alltag deutlich erschweren. Diese Seite erklärt, wann das bei ADHS der Fall sein kann und wie Antrag und Begutachtung ablaufen. Hier erfahren Sie, wann ein Pflegegrad bei ADHS in Frage kommt.
Pflegegrad bei ADHS: Das Wichtigste in Kürze
- Pflegebedürftigkeit nach § 14 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) umfasst ausdrücklich auch psychische Beeinträchtigungen und Verhaltensauffälligkeiten, nicht nur körperliche Pflege.
- ADHS allein führt nicht automatisch zu einem Pflegegrad, entscheidend ist das Ausmaß der Beeinträchtigung im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern.
- Begutachtet wird anhand von sechs Modulen, für ADHS ist meist Modul 3 „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ besonders relevant.
- Bei Kindern erfolgt die Begutachtung immer im Vergleich zur altersentsprechenden Entwicklung, nicht zu einem Erwachsenenmaßstab (§ 15 Abs. 6 SGB XI), für Kinder bis zum vollendeten 11. Lebensjahr sehen die Begutachtungsrichtlinien dafür eigene Berechnungstabellen vor.
- Das Pflegegeld liegt 2026 unverändert zu 2025 zwischen 347 Euro (Pflegegrad 2) und 990 Euro (Pflegegrad 5) monatlich, eine nächste Anpassung ist frühestens für 2028 vorgesehen.
Ein Pflegegrad ist eine amtliche Einstufung nach § 15 SGB XI, die den Grad der Pflegebedürftigkeit in fünf Stufen abbildet. Grundlage ist eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, die prüft, wie stark die Selbständigkeit einer Person in sechs Lebensbereichen beeinträchtigt ist. Bei Kindern wird dabei immer die altersgerechte Entwicklung als Vergleichsmaßstab herangezogen, nicht die Selbständigkeit eines Erwachsenen.
- Kann ein Kind mit ADHS einen Pflegegrad bekommen?
- Nach welchen Kriterien wird bei Kindern begutachtet?
- Welcher Pflegegrad ist bei ADHS realistisch?
- Welche Leistungen gibt es bei welchem Pflegegrad?
- Wie läuft der Antrag und die Begutachtung ab?
- Wie bereite ich mein Kind und mich auf die Begutachtung vor?
- Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
- Pflegegrad bei ADHS: Häufige Fragen
Kann ein Kind mit ADHS einen Pflegegrad bekommen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich, aber nicht automatisch. Pflegebedürftig im Sinne von § 14 SGB XI ist, wer wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten dauerhaft, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, auf Hilfe angewiesen ist. Das schließt ausdrücklich psychische Beeinträchtigungen und Verhaltensauffälligkeiten ein, nicht nur körperliche Einschränkungen.
Entscheidend ist nicht die Diagnose ADHS selbst, sondern wie stark sie den Alltag des Kindes im Vergleich zu einem gleichaltrigen, altersgerecht entwickelten Kind einschränkt. Ein Kind, das trotz ADHS im Alltag weitgehend selbständig zurechtkommt, wird in der Regel keinen Pflegegrad erhalten. Bestehen dagegen erhebliche Verhaltensauffälligkeiten, ein deutlich erhöhter Beaufsichtigungsbedarf oder Begleiterkrankungen, kann ein Pflegegrad realistisch sein.

Nach welchen Kriterien wird bei Kindern begutachtet?
Der Medizinische Dienst begutachtet anhand von sechs Modulen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Bei ADHS ist meist Modul 3, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, besonders relevant, oft ergänzt durch Modul 6.
Eines von sechs Begutachtungsmodulen.
Modul 1
Eines von sechs Begutachtungsmodulen.
Modul 2
Bei ADHS meist besonders relevant.
Modul 3
Eines von sechs Begutachtungsmodulen.
Modul 4
Eines von sechs Begutachtungsmodulen.
Modul 5
Bei ADHS oft ergänzend relevant.
Modul 6
Grundlage sind die Begutachtungsrichtlinien des Medizinischen Dienstes, die für Kinder eine wichtige Besonderheit vorsehen: Bewertet wird immer im Vergleich zur altersentsprechenden Entwicklung eines gesunden, gleichaltrigen Kindes, nicht im Vergleich zu einem Erwachsenen. Ein siebenjähriges Kind muss sich also nicht schon selbständig organisieren wie ein Jugendlicher, es wird verglichen, wie viel mehr Unterstützung es im Vergleich zu anderen Siebenjährigen benötigt.
Für Kinder bis zum vollendeten 11. Lebensjahr sehen die Begutachtungsrichtlinien des Medizinischen Dienstes eigene Tabellen vor, die den Selbständigkeitsgrad des Kindes mit dem altersentsprechenden Wert vergleichen. Ab dem vollendeten 11. Lebensjahr, also ab dem 11. Geburtstag (manche Quellen sprechen vom Beginn des 12. Lebensjahres, gemeint ist dieselbe Grenze), werden dieselben Berechnungen angewendet wie bei Erwachsenen (Alter, Pflege und Demenz NRW, 2023; Haufe, Pflegegrade: Ermittlung bei Kindern). Für Kinder bis 18 Monate gilt nach § 15 Abs. 7 SGB XI eine Sonderregel: Dieselben Punktbereiche führen hier zu den Pflegegraden 2 bis 5, einen Pflegegrad 1 gibt es in diesem Alter nicht, weil selbst gesunde Kinder naturgemäß noch sehr unselbständig sind. Welche Systematik im Einzelfall greift, klärt der Medizinische Dienst im Rahmen der Begutachtung.
Welcher Pflegegrad ist bei ADHS realistisch?
Eine pauschale Aussage ist nicht möglich, das Ausmaß der Beeinträchtigung und eventuelle Begleiterkrankungen entscheiden im Einzelfall. Die folgende Tabelle zeigt die grundsätzliche Einteilung der fünf Pflegegrade nach erreichten Punkten in der Begutachtung, wie sie nach § 15 Abs. 3 SGB XI für Erwachsene gilt und, im Vergleich mit altersentsprechend entwickelten Kindern, auch für Kinder ab 19 Monaten. Für Kinder bis 18 Monate verschiebt sich die Zuordnung um einen Pflegegrad (§ 15 Abs. 7 SGB XI).
| Pflegegrad | Punkte | Bedeutung |
|---|---|---|
| 1 | 12,5 bis unter 27 | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
| 2 | 27 bis unter 47,5 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
| 3 | 47,5 bis unter 70 | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
| 4 | 70 bis unter 90 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
| 5 | 90 bis 100 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
(Quelle: § 15 SGB XI, Begutachtungsinstrument des Medizinischen Dienstes)
Bei ADHS ohne weitere Begleiterkrankungen bewegen sich Einstufungen, wenn überhaupt, meist im unteren bis mittleren Bereich, ein Pflegegrad 1 ist dabei ausdrücklich möglich und keine Seltenheit. Höhere Pflegegrade kommen vor allem dann infrage, wenn zusätzlich zur ADHS weitere erhebliche Beeinträchtigungen vorliegen, etwa eine Intelligenzminderung, eine Autismus-Spektrum-Störung oder eine schwere psychische Begleiterkrankung. Wichtig: Diese Angaben sind ein Orientierungsrahmen, kein Automatismus, und ersetzen keine individuelle Begutachtung.
Welche Leistungen gibt es bei welchem Pflegegrad?
Ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf Pflegegeld, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige sichergestellt wird. Die folgenden Beträge gelten seit der Anhebung zum 1. Januar 2025 unverändert auch 2026, eine nächste Dynamisierung ist gesetzlich frühestens für 2028 vorgesehen.
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat | Entlastungsbetrag pro Monat |
|---|---|---|
| 1 | kein Pflegegeld | 131 € |
| 2 | 347 € | 131 € |
| 3 | 599 € | 131 € |
| 4 | 800 € | 131 € |
| 5 | 990 € | 131 € |
(Quelle: § 37 und § 45b SGB XI, Stand Januar 2025, unverändert 2026)
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht allen Pflegegraden 1 bis 5 zu, unabhängig vom Pflegegeld, und deckt anerkannte Unterstützungsleistungen im Alltag ab, etwa Betreuungsangebote oder Haushaltshilfe. Er wird nicht als Barauszahlung überwiesen, sondern erstattet Rechnungen anerkannter Anbieter, nicht genutzte Beträge verfallen in der Regel zum Halbjahresende des Folgejahres. Ob und in welchem Umfang der Entlastungsbetrag auch für Angebote im Zusammenhang mit Lernunterstützung eingesetzt werden kann, ist im Einzelfall zu prüfen, diese Seite trifft dazu keine pauschale Aussage.
Wie läuft der Antrag und die Begutachtung ab?
Der Antrag wird formlos, oft auch telefonisch, bei der Pflegekasse gestellt, die in der Regel bei derselben Krankenkasse angesiedelt ist. Danach beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung, die meist als Hausbesuch stattfindet, bei Kindern häufig unter Einbeziehung der Bezugspersonen.
- Antrag bei der PflegekasseFormlos, oft auch telefonisch. Die Pflegekasse ist in der Regel bei derselben Krankenkasse angesiedelt.
- Begutachtung durch den Medizinischen DienstMeist als Hausbesuch, bei Kindern häufig unter Einbeziehung der Bezugspersonen.
- Einstufung nach PunktenAus der Gesamtpunktzahl ergibt sich der Pflegegrad.
- Schriftlicher BescheidDie Pflegekasse erteilt den Bescheid. Gegen eine Ablehnung oder zu niedrige Einstufung ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich.
Die Gutachterin oder der Gutachter erfasst anhand der sechs Module, wie selbständig das Kind im Alltag im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern ist, und stützt sich dabei sowohl auf das Gespräch mit den Eltern als auch auf eigene Beobachtungen und vorliegende ärztliche Unterlagen. Aus der Gesamtpunktzahl ergibt sich der Pflegegrad, über den die Pflegekasse anschließend einen schriftlichen Bescheid erteilt.
Wie bereite ich mein Kind und mich auf die Begutachtung vor?
Eine gute Vorbereitung ist der wichtigste Hebel für ein Gutachten, das die tatsächliche Situation zutreffend abbildet. Hilfreich ist es, vor dem Termin ein bis zwei Wochen lang ein einfaches Alltagsprotokoll zu führen: Wobei braucht das Kind spürbar mehr Unterstützung als gleichaltrige Kinder, wie oft und wie lange, und in welchen konkreten Situationen zeigt sich das.
Sammeln Sie außerdem vorliegende Unterlagen: den Befund der ADHS-Diagnostik, Rückmeldungen aus Schule oder Kita zum Verhalten im Alltag sowie gegebenenfalls Berichte von Therapeutinnen oder Therapeuten. Schildern Sie im Begutachtungsgespräch konkrete Alltagssituationen statt allgemeiner Einschätzungen, „unser Kind braucht beim Anziehen und bei den Hausaufgaben durchgehend Erinnerung und Begleitung, andere Kinder in dem Alter machen das inzwischen allein“ liefert der Begutachtung mehr als „unser Kind ist eben anstrengend“. Begutachtung wird von vielen Eltern als unangenehm oder demütigend erlebt, gerade weil dabei viele Schwierigkeiten des eigenen Kindes benannt werden müssen, das ist eine normale Reaktion und kein Zeichen, etwas falsch zu machen.
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Gegen einen ablehnenden Bescheid oder eine aus Ihrer Sicht zu niedrige Einstufung kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Fordern Sie dazu das vollständige Gutachten bei der Pflegekasse an und prüfen Sie, ob die dort beschriebene Selbständigkeit des Kindes tatsächlich dem entspricht, was Sie im Alltag erleben.
Häufige Gründe für eine erfolgreiche Überprüfung sind Situationen, in denen der Beaufsichtigungs- oder Unterstützungsbedarf im Gutachten unterschätzt wurde, etwa weil er im kurzen Begutachtungstermin nicht sichtbar wurde. Ein detailliertes Alltagsprotokoll und ergänzende fachärztliche Stellungnahmen können den Widerspruch unterstützen. Bei Unsicherheit hilft eine unabhängige Pflegeberatungsstelle weiter, die nach § 7a SGB XI kostenfrei zur Verfügung steht.
Pflegegrad bei ADHS: Häufige Fragen
Reicht die ADHS-Diagnose allein für den Antrag aus?
Muss ich für den Pflegegrad zusätzlich zur ADHS-Diagnostik zum Medizinischen Dienst?
Kann sich der Pflegegrad mit der Zeit ändern?
Wird das Pflegegeld an das Kind oder an die Eltern ausgezahlt?
Schließen sich Pflegegrad und Schwerbehindertenausweis gegenseitig aus?
Ist ein Pflegegrad 1 bei ADHS überhaupt möglich?
Was zahlt die Krankenkasse, was die Pflegekasse bei ADHS?
Quellen zu Pflegegrad bei ADHS
- Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI), § 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit, § 15 Kriterien und Verfahren zur Ermittlung des Pflegegrades (insbesondere Abs. 6 und 7 zu Kindern), § 37 Pflegegeld, § 45b Entlastungsbetrag. gesetze-im-internet.de
- Medizinischer Dienst Bund: Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI, Fassung vom 21. August 2024, insbesondere Kapitel 5 zur Begutachtung von Kindern und Jugendlichen und das Modul zu Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen. Die Einleitung (Kapitel 1, S. 11, Fassung vom 29. September 2023) nennt die Berechnungstabellen für Kinder bis zum vollendeten elften Lebensjahr und die Sonderregel für Kinder bis 18 Monate. md-bund.de
- Alter, Pflege und Demenz NRW: Beratungsstandpunkt Begutachtung von Kindern und Jugendlichen mit Pflegebedarf, Stand Mai 2023, zu den Altersstufen bis 18 Monate, bis 11 Jahre und ab 11 Jahren. alter-pflege-demenz-nrw.de
- Bundesministerium für Gesundheit: Aktuelle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung, Stand 1. Januar 2025, unverändert 2026. bundesgesundheitsministerium.de
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