Ratgeber ADHS-Wegweiser: Ist ADHS eine Behinderung
Ist ADHS eine Behinderung? Grad der Behinderung, Ausweis und was das bedeutet

„Wird mein Kind jetzt als behindert abgestempelt?“ Diese Sorge steht bei vielen Eltern am Anfang, sobald das Wort Schwerbehindertenausweis im Zusammenhang mit ADHS fällt. Diese Seite erklärt, was ADHS rechtlich mit einer Behinderung zu tun hat, wie der Grad der Behinderung ermittelt wird und welche Vor- und Nachteile ein Antrag tatsächlich haben kann. Rechtsstand: 16.09.2026. Zuständigkeiten und Bezeichnungen der Behörden können je nach Bundesland abweichen, siehe Hinweis weiter unten. Ist ADHS eine Behinderung? Die Antwort hängt vom Einzelfall ab.
Ist ADHS eine Behinderung: Das Wichtigste in Kürze
- ADHS allein ist noch keine Behinderung. Erst wenn die Symptome die Teilhabe am Leben spürbar einschränken, kann ein Grad der Behinderung (GdB) infrage kommen.
- Rechtsgrundlage ist § 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX): Eine Behinderung liegt vor, wenn eine Beeinträchtigung die gleichberechtigte Teilhabe voraussichtlich länger als sechs Monate behindert.
- Die konkreten GdB-Werte für ADHS legt die Versorgungsmedizin-Verordnung fest, Anlage „Versorgungsmedizinische Grundsätze“, Teil B, Nummer 3.5.2.
- Ein Schwerbehindertenausweis ist etwas anderes als ein schulischer Nachteilsausgleich und etwas anderes als ein Pflegegrad, die drei Systeme werden von unterschiedlichen Stellen entschieden.
- Zuständig für die Feststellung des GdB sind die Versorgungsämter der Länder, die Bezeichnung der Behörde ist je nach Bundesland unterschiedlich.
Der Grad der Behinderung (GdB) ist eine amtliche Einstufung nach § 2 SGB IX, die angibt, wie stark eine Beeinträchtigung die Teilhabe am Leben einschränkt. Er wird in Zehnerschritten von 10 bis 100 vergeben. Ab einem GdB von 50 gilt eine Person als schwerbehindert (§ 2 Abs. 2 SGB IX) und kann einen Schwerbehindertenausweis erhalten.
- Ist ADHS rechtlich eine Behinderung?
- Welchen Grad der Behinderung kann man bei ADHS bekommen?
- Wie wird der Grad der Behinderung festgestellt?
- Welche Vorteile bringt ein Schwerbehindertenausweis bei ADHS?
- Wie lange gilt der Schwerbehindertenausweis bei Kindern?
- Welche Nachteile kann ein Antrag haben?
- Wie beantrage ich die Feststellung?
- Was ist der Unterschied zwischen Behinderung, Nachteilsausgleich und Pflegegrad?
- Ist ADHS eine Behinderung: Häufige Fragen
Ist ADHS rechtlich eine Behinderung?
Die Diagnose ADHS allein begründet noch keine Behinderung. Nach § 2 Abs. 1 SGB IX liegt eine Behinderung vor, wenn eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate behindert. Entscheidend ist also die konkrete Auswirkung im Alltag, nicht die Diagnose als solche. ADHS zählt in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen zu den seelischen Beeinträchtigungen. Ob und in welchem Umfang daraus ein Grad der Behinderung folgt, hängt davon ab, wie stark die soziale Anpassungsfähigkeit und Integration des Kindes tatsächlich eingeschränkt sind, etwa in Kita, Schule oder im Kontakt mit Gleichaltrigen. Ein Kind mit ADHS, das im Alltag gut zurechtkommt, hat deshalb nicht automatisch Anspruch auf einen GdB. Für die rechtliche Einordnung spielt außerdem eine Rolle, ob zusätzlich zur ADHS weitere Diagnosen vorliegen, etwa eine Lernstörung, eine Angststörung oder eine Autismus-Spektrum-Störung. Solche Begleiterkrankungen werden bei der Begutachtung gesondert erfasst und können den Gesamteindruck der Teilhabebeeinträchtigung verändern. Wichtig ist dabei: Die Feststellung einer Behinderung ist keine Bewertung des Kindes als Person, sondern eine amtliche Einschätzung, wie stark eine bestimmte gesundheitliche Situation die Teilhabe im Alltag aktuell erschwert. Sie kann sich mit der Entwicklung des Kindes wieder verändern.

Welchen Grad der Behinderung kann man bei ADHS bekommen?
Die genauen Werte legt die Versorgungsmedizin-Verordnung fest, Anlage „Versorgungsmedizinische Grundsätze“, Teil B, Nummer 3.5.2 zu hyperkinetischen Störungen und Aufmerksamkeitsstörungen ohne Hyperaktivität. Ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten liegt keine Teilhabebeeinträchtigung vor, mit Anpassungsschwierigkeiten reicht die Spanne von GdB 10 bis GdB 100, je nach Ausmaß. Ein GdB von 50 ist damit ausdrücklich möglich, er setzt allerdings voraus, dass die Integration nur mit umfassender Unterstützung oder Beaufsichtigung gelingt. Die folgende Tabelle zeigt die vier Bewertungsstufen aus der Verordnung.
| Ausprägung | GdB-Spanne |
|---|---|
| Keine sozialen Anpassungsschwierigkeiten | 0 (keine Teilhabebeeinträchtigung) |
| Anpassungsschwierigkeiten ohne Auswirkung auf die Integrationsfähigkeit | 10–20 |
| Auswirkungen auf die Integration in mehreren Lebensbereichen (z. B. Kita, Schule, Alltag) oder erhöhter Beaufsichtigungsbedarf | 30–40 |
| Integration nur mit umfassender Unterstützung oder Beaufsichtigung möglich | 50–70 |
| Integration auch mit umfassender Unterstützung nicht möglich | 80–100 |
(Quelle: Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage „Versorgungsmedizinische Grundsätze“, Teil B, Nr. 3.5.2, Bundesministerium für Arbeit und Soziales) Diese Werte sind ein Orientierungsrahmen, keine Automatik. Es gibt keine pauschale Prozentzahl, die „bei ADHS“ gilt, der tatsächliche GdB hängt immer vom Einzelfall ab. Bestehen zusätzlich zur ADHS weitere Beeinträchtigungen, etwa Depressionen oder eine Lernstörung, werden diese gesondert bewertet und fließen in einen Gesamt-GdB ein, der nicht einfach die Summe der Einzelwerte ist.
Wie wird der Grad der Behinderung festgestellt?
Der GdB wird auf Antrag durch das zuständige Versorgungsamt festgestellt (§ 152 SGB IX). Grundlage ist keine Momentaufnahme, sondern ärztliche und schulische Unterlagen, die zeigen, wie stark sich die ADHS im Alltag über einen längeren Zeitraum auswirkt. Sinnvoll vorzulegen sind in der Regel: der Befund der ADHS-Diagnostik, Stellungnahmen von Kita oder Schule zum Verhalten und zur Integrationsfähigkeit im Alltag sowie Angaben zu einem eventuell erhöhten Beaufsichtigungsbedarf. Je konkreter diese Unterlagen die tatsächlichen Auswirkungen beschreiben, etwa in welchen Lebensbereichen und wie oft Unterstützung nötig ist, desto besser lässt sich der Antrag anhand der Kriterien aus Nummer 3.5.2 bewerten. Die genaue Bezeichnung der zuständigen Behörde unterscheidet sich je nach Bundesland, teils Versorgungsamt, teils Amt für Soziale Angelegenheiten oder Landesamt für Soziales. Für den Antrag lohnt sich eine ehrliche, konkrete Beschreibung des Alltags, statt allgemeiner Formulierungen. Hilfreicher als der Satz „Unser Kind hat ADHS und braucht Unterstützung“ ist eine Schilderung, was das im Alltag praktisch bedeutet: etwa dass eine erwachsene Bezugsperson bei Hausaufgaben durchgehend anwesend sein muss, dass das Kind im Straßenverkehr wegen Unaufmerksamkeit besonders beaufsichtigt werden muss, oder dass es in der Kita deutlich mehr Eins-zu-eins-Betreuung braucht als gleichaltrige Kinder. Solche konkreten Beispiele lassen sich leichter den Bewertungsstufen aus der Tabelle zuordnen als allgemeine Aussagen.
Welche Vorteile bringt ein Schwerbehindertenausweis bei ADHS?
Ab einem GdB von 50 gilt ein Kind als schwerbehindert und kann einen Schwerbehindertenausweis erhalten (§ 2 Abs. 2 SGB IX). Mögliche Vorteile sind unter anderem steuerliche Pauschbeträge, die Eltern für ihr Kind geltend machen können, sowie später im Berufsleben Zusatzurlaub und ein besonderer Kündigungsschutz. Auch bei einem GdB unter 50 kann im Einzelfall eine Gleichstellung für den Arbeitsmarkt beantragt werden, dies betrifft in der Regel erst das spätere Erwerbsleben, nicht die Schulzeit. Wichtig: Diese Vorteile sind unabhängig vom schulischen Nachteilsausgleich, der über die Schule selbst läuft und keinen GdB voraussetzt. Für die Schulzeit selbst hat ein GdB in der Regel keine unmittelbare Wirkung, die Vorteile setzen meist erst bei Ausbildung, Studium oder Erwerbstätigkeit an. Eine Ausnahme können bestimmte Prüfungssituationen an weiterführenden Schulen oder Hochschulen sein, bei denen ein GdB als zusätzlicher Nachweis für einen Nachteilsausgleich dienen kann, verpflichtend ist er dafür aber nicht. Für den unmittelbaren Schulalltag ist meist der eigenständige, direkt bei der Schule beantragte Nachteilsausgleich der wirksamere Weg.
Wie lange gilt der Schwerbehindertenausweis bei Kindern?
Der Schwerbehindertenausweis wird grundsätzlich befristet ausgestellt, längstens für fünf Jahre (§ 6 Schwerbehindertenausweisverordnung, SchwbAwV). Bei Kindern gelten davon abweichende, längere Fristen: Für Kinder unter 10 Jahren gilt der Ausweis bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres, für Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres (§ 6 Abs. 3 und 4 SchwbAwV). Danach prüft das Versorgungsamt erneut, ob die Voraussetzungen noch vorliegen. Ein Passbild ist erst ab Vollendung des 10. Lebensjahres erforderlich (§ 5 SchwbAwV), jüngere Kinder erhalten den Ausweis ohne Lichtbild. Der GdB selbst läuft dabei nicht automatisch aus, nur der Ausweis muss neu ausgestellt werden, die Feststellung des Grades bleibt bis zu einer förmlichen Änderung durch das Amt bestehen.
Welche Nachteile kann ein Antrag haben?
Ein Antrag kostet Zeit und verlangt, dass die Schwierigkeiten des Kindes in amtlichen Unterlagen dokumentiert werden, was manche Eltern als belastend empfinden. Die Feststellung eines GdB wird jedoch nicht automatisch an Dritte weitergegeben, etwa an die Schule oder spätere Arbeitgeber, ein Ausweis muss nur vorgezeigt werden, wenn die damit verbundenen Vorteile tatsächlich genutzt werden sollen. Zu bedenken ist außerdem, dass bestimmte private Versicherungen, etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung, bei Vertragsabschluss nach Vorerkrankungen fragen können. Ob und wie sich eine GdB-Feststellung darauf auswirkt, ist einzelfallabhängig und keine Frage, die diese Seite abschließend beantworten kann. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung, im Zweifel hilft eine unabhängige Beratungsstelle weiter.
Wie beantrage ich die Feststellung?
Der Antrag wird formlos oder über ein Antragsformular beim zuständigen Versorgungsamt des Wohnorts gestellt. Beigefügt werden ärztliche Unterlagen zur ADHS-Diagnostik sowie, wenn vorhanden, Stellungnahmen aus Kita oder Schule zu den Auswirkungen im Alltag. Das Amt holt bei Bedarf weitere ärztliche Stellungnahmen ein und trifft die Entscheidung anhand der Kriterien aus der Versorgungsmedizin-Verordnung. Die Bearbeitung kann je nach Amt mehrere Wochen bis Monate dauern. Gegen den Bescheid ist innerhalb der angegebenen Frist ein Widerspruch möglich, wenn der festgestellte GdB nicht zu den dokumentierten Auswirkungen passt.
Was ist der Unterschied zwischen Behinderung, Nachteilsausgleich und Pflegegrad?
Diese drei Begriffe werden häufig verwechselt, obwohl es sich um drei getrennte Systeme mit unterschiedlichen Zuständigkeiten handelt. Die folgende Tabelle ordnet sie ein.
| System | Wer entscheidet | Wofür gut | Was es nicht ist |
|---|---|---|---|
| Grad der Behinderung | Versorgungsamt | Nachteilsausgleiche im Beruf, steuerlich, teils schulisch | keine Pflegeleistung |
| Nachteilsausgleich Schule | Schule bzw. Schulaufsicht | Ausgleich im Unterricht und bei Prüfungen | kein Rechtsstatus |
| Pflegegrad | Pflegekasse, Begutachtung durch Medizinischen Dienst | Pflegegeld, Entlastungsbetrag | keine Behinderungsfeststellung |
Ein GdB ist also weder Voraussetzung noch Ersatz für einen schulischen Nachteilsausgleich, und ein Pflegegrad ist ein eigenständiges Verfahren über die Pflegekasse, keine Folge des GdB. Alle drei können bei einem Kind mit ADHS unabhängig voneinander relevant sein, müssen es aber nicht.
Ist ADHS eine Behinderung: Häufige Fragen
Braucht mein Kind zuerst einen Nachteilsausgleich, bevor ein GdB möglich ist?
Wird die Behinderung im Zeugnis oder in der Schulakte vermerkt?
Ab welchem GdB gilt mein Kind als schwerbehindert?
Kann ein einmal festgestellter GdB später wieder sinken oder wegfallen?
Ist ein GdB dasselbe wie eine Schwerbehinderung?
Ist ein GdB von 50 bei ADHS überhaupt möglich?
Welche Gelder oder Leistungen kann ich bei ADHS beantragen?
Quellen zu Ist ADHS eine Behinderung
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), § 2 Begriffsbestimmungen. gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), Anlage „Versorgungsmedizinische Grundsätze“, Teil B, Nr. 3.5.2. bmas.de
- Bundesministerium der Justiz: Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage. gesetze-im-internet.de
- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), § 152 Feststellung der Behinderung. gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium der Justiz: Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV), § 5 Lichtbild und § 6 Gültigkeitsdauer. gesetze-im-internet.de
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Was er ist, welche Maßnahmen möglich sind und wie Sie ihn beantragen.

