Ratgeber ADHS-Wegweiser: Nachteilsausgleich in der Schule
Nachteilsausgleich in der Schule: Was er ist und wie Sie ihn bekommen

Viele Eltern erfahren eher zufällig, dass ein Nachteilsausgleich für ihr Kind überhaupt möglich ist, oder stoßen an der Schule auf Unsicherheit, wie genau er beantragt wird. Diese Seite erklärt, was ein Nachteilsausgleich ist, wer Anspruch darauf hat und welche Maßnahmen in der Praxis üblich sind. Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Nachteilsausgleich in der Schule.
Nachteilsausgleich in der Schule: Das Wichtigste in Kürze
- Ein Nachteilsausgleich verändert die Rahmenbedingungen einer Prüfung oder des Unterrichts, nicht die inhaltlichen Anforderungen.
- Grundlage ist unter anderem der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20.10.2011 zur inklusiven Bildung, konkret geregelt wird er jedoch von jedem Bundesland einzeln.
- Ein Nachteilsausgleich ist keine Notenerleichterung: Eine damit erbrachte Leistung gilt als gleichwertig zu einer ohne Nachteilsausgleich erbrachten Leistung.
- Er unterscheidet sich vom Notenschutz, der den Bewertungsmaßstab selbst verändert und bei ADHS in der Regel nicht einschlägig ist.
- Ob und welche Nachweise nötig sind, hängt vom jeweiligen Bundesland ab, ein ärztliches Attest ist nicht überall zwingend vorgeschrieben.
Ein Nachteilsausgleich ist eine schulrechtliche Maßnahme, die Kindern mit einer Behinderung oder vergleichbaren Beeinträchtigung ermöglicht, ihre tatsächliche Leistungsfähigkeit zu zeigen, indem die äußeren Bedingungen angepasst werden, etwa durch mehr Zeit oder einen ruhigeren Arbeitsplatz. Die inhaltlichen Leistungsanforderungen bleiben dabei unverändert (Kultusministerkonferenz, Beschluss vom 20.10.2011).
- Was ist ein Nachteilsausgleich in der Schule?
- Wer hat Anspruch auf einen Nachteilsausgleich in der Schule?
- Welche Maßnahmen gibt es beim Nachteilsausgleich in der Schule?
- Was ist der Unterschied zwischen Nachteilsausgleich und Notenschutz?
- Brauche ich ein ärztliches Attest?
- Wie beantrage ich einen Nachteilsausgleich in der Schule?
- Steht der Nachteilsausgleich im Zeugnis?
- Gilt der Nachteilsausgleich auch im Abitur?
- Welche Regeln gelten in meinem Bundesland?
- Nachteilsausgleich in der Schule: Häufige Fragen
Was ist ein Nachteilsausgleich in der Schule?
Ein Nachteilsausgleich passt die äußeren Bedingungen einer Prüfung oder des Unterrichts an eine Beeinträchtigung an, ohne die inhaltlichen Anforderungen zu senken. Nach dem KMK-Beschluss zur inklusiven Bildung vom 20.10.2011 gilt eine mit Nachteilsausgleich erbrachte Leistung als gleichwertige, zielgleiche Leistung im Vergleich zu Mitschülerinnen und Mitschülern ohne Nachteilsausgleich. Rechtlich stützt sich der Anspruch auf das allgemeine Diskriminierungsverbot aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz sowie auf Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland seit 2009 verbindlich gilt. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt jedoch nicht bundeseinheitlich, sondern durch Schulgesetze und Verwaltungsvorschriften der einzelnen Bundesländer. Das Prinzip ist überall ähnlich, die Details, etwa welche Nachweise nötig sind und wer entscheidet, unterscheiden sich. Wichtig für die Einordnung: Einen eigenen, speziell für ADHS geschaffenen Erlass gibt es in den meisten Bundesländern nicht. Der Anspruch ergibt sich stattdessen aus den allgemeinen, beeinträchtigungsbezogenen Regelungen zum Nachteilsausgleich, die auch für andere Beeinträchtigungen gelten. Für Kinder mit ADHS ist das kein Nachteil, es bedeutet nur, dass die Diagnose ADHS allein noch keinen automatischen Anspruch begründet, sondern die konkrete Auswirkung im Schulalltag nachgewiesen werden muss, genau wie bei anderen Beeinträchtigungen auch. Für Eltern ist besonders die praktische Konsequenz dieser Definition wichtig: Ein Nachteilsausgleich darf niemals dazu führen, dass ein Kind am Ende weniger können muss als seine Mitschülerinnen und Mitschüler, um dieselbe Note zu erreichen. Genau das unterscheidet ihn von einer Notenerleichterung im umgangssprachlichen Sinn, die manche Eltern zunächst befürchten, wenn sie das Wort zum ersten Mal hören. Ein Kind mit mehr Zeit in einer Matheklassenarbeit muss weiterhin dieselben Aufgaben auf demselben fachlichen Niveau richtig lösen, es bekommt nur mehr Zeit dafür.

Wer hat Anspruch auf einen Nachteilsausgleich in der Schule?
Anspruch auf einen Nachteilsausgleich haben Schülerinnen und Schüler, deren Behinderung oder vergleichbare gesundheitliche Beeinträchtigung sie ohne Ausgleich daran hindern würde, ihre tatsächliche Leistungsfähigkeit zu zeigen. Bei ADHS betrifft das typischerweise Schwierigkeiten mit Konzentration, Zeitmanagement oder Reizverarbeitung in Prüfungssituationen. Ein förmlicher Schwerbehindertenausweis oder ein festgestellter Grad der Behinderung ist dafür nicht zwingend notwendig. Entscheidend ist der Nachweis einer erheblichen, andauernden Beeinträchtigung, üblicherweise durch eine fachärztliche oder kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik und eine Einschätzung der Schule, wie sich die Beeinträchtigung im Unterrichtsalltag konkret zeigt. Den Unterschied zwischen einer Behinderungsfeststellung und einem Nachteilsausgleich erklärt die Seite Ist ADHS eine Behinderung? Grad der Behinderung, Ausweis und was das bedeutet. In der Praxis zeigt sich der Bedarf an einem Nachteilsausgleich oft zuerst nicht bei den Eltern, sondern im Unterricht selbst: etwa wenn ein Kind fachlich mithalten kann, in Klassenarbeiten aber regelmäßig wegen Zeitdrucks oder Ablenkung schlechter abschneidet, als es sein tatsächliches Wissen erwarten lässt. Diese Diskrepanz zwischen mündlicher Beteiligung oder Hausaufgaben einerseits und Prüfungsergebnissen andererseits ist häufig der Auslöser, das Thema Nachteilsausgleich überhaupt anzusprechen.
Welche Maßnahmen gibt es beim Nachteilsausgleich in der Schule?
Ein Nachteilsausgleich wird immer individuell auf das jeweilige Kind zugeschnitten, es gibt keine feste, für alle Kinder gleiche Liste. Typisch sind jedoch wiederkehrende Maßnahmenarten, die je nach Situation kombiniert werden.
| Maßnahme | Was sie bewirkt | Typischer Einsatz |
|---|---|---|
| Zeitverlängerung | Mehr Bearbeitungszeit bei gleichem Anforderungsniveau | Klassenarbeiten, Prüfungen |
| Ruhiger Arbeitsplatz | Reduziert ablenkende Reize im Klassenraum | Klassenarbeiten, Konzentrationsphasen |
| Pausen während der Arbeit | Ermöglicht kurze Erholung ohne Zeitverlust bei der eigentlichen Aufgabe | Längere Klassenarbeiten und Prüfungen |
| Größere Schriftgröße oder strukturierte Aufgabenblätter | Erleichtert die visuelle Erfassung der Aufgabenstellung | Klassenarbeiten, Arbeitsblätter im Unterricht |
| Mündlich statt schriftlich | Wechsel der Ausdrucksform bei gleichem Inhalt | Einzelne Leistungsnachweise, wo pädagogisch vertretbar |
| Hilfsmittel | Unterstützung bei Organisation oder Reizabschirmung, z. B. Gehörschutz, Strukturierungshilfen | Unterricht und Prüfungen |
| Gestaffelte Terminierung von Klassenarbeiten | Verhindert Häufung mehrerer Prüfungen an einem Tag | Prüfungsplanung über das Schulhalbjahr |
Welche dieser Maßnahmen infrage kommen, entscheidet die Schule im Einzelfall, meist gemeinsam mit den Eltern und auf Grundlage der vorliegenden ärztlichen oder fachlichen Einschätzung. Ein Musterantrag, mit dem Sie passende Maßnahmen für Ihr Kind vorschlagen können, steht auf der Seite Nachteilsausgleich beantragen: Vorlage und Musterantrag zum Download bereit.
Was ist der Unterschied zwischen Nachteilsausgleich und Notenschutz?
Ein Nachteilsausgleich verändert die Bedingungen, unter denen eine Leistung erbracht wird, nicht aber den Maßstab, nach dem sie bewertet wird. Notenschutz geht weiter: Er verändert den Bewertungsmaßstab selbst, etwa wenn bei einer schweren Lese-Rechtschreib-Störung die Rechtschreibleistung in einer Deutscharbeit nicht oder anders gewichtet wird. Bei ADHS ist in der Praxis fast immer der Nachteilsausgleich einschlägig, nicht der Notenschutz, weil es meist um äußere Bedingungen wie Zeit, Umgebung und Struktur geht und nicht um eine inhaltliche Absenkung der Bewertung. Ob im Zeugnis auf einen Nachteilsausgleich oder Notenschutz hingewiesen wird, regeln die Bundesländer unterschiedlich, dazu mehr im Abschnitt zum Zeugnis weiter unten. Diese Unterscheidung ist einer der häufigsten Verwechslungspunkte, wenn Eltern sich zum ersten Mal mit dem Thema befassen, und sie ist auch für Lehrkräfte nicht immer auf Anhieb klar. Ein einfacher Merksatz hilft: Nachteilsausgleich verändert die Bedingungen, Notenschutz verändert die Bewertung. Kommt bei ADHS zusätzlich eine Teilleistungsstörung wie eine Lese-Rechtschreib-Störung oder eine Rechenschwäche hinzu, kann im Einzelfall auch Notenschutz infrage kommen, dann allerdings wegen der Teilleistungsstörung, nicht wegen der ADHS selbst.
Brauche ich ein ärztliches Attest?
In den meisten Bundesländern wird für einen Nachteilsausgleich eine fachliche Stellungnahme verlangt, die die Beeinträchtigung und ihre Auswirkungen auf den Schulalltag beschreibt. Das kann ein fachärztliches oder kinder- und jugendpsychiatrisches Attest sein, teils genügt auch eine schulpsychologische Einschätzung. Wichtig ist, dass sich die Bezeichnung, die Form und die Anforderungen an diesen Nachweis von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Manche Länder verlangen eine förmliche fachärztliche Bescheinigung mit konkreten Angaben zu den betroffenen Bereichen, andere lassen eine formlosere fachliche Stellungnahme genügen. Fragen Sie im Zweifel direkt bei der Schule oder der zuständigen Schulaufsicht nach, welche Nachweisform vor Ort verlangt wird.
Wie beantrage ich einen Nachteilsausgleich in der Schule?
Der Antrag wird in der Regel formlos von den Eltern bei der Schule gestellt, meist über die Klassenleitung oder die Schulleitung, ergänzt um die fachliche Stellungnahme zur Beeinträchtigung. Eine Vorlage mit konkreten Formulierungsvorschlägen und einer Übersicht möglicher Maßnahmen finden Sie auf der Seite Nachteilsausgleich beantragen: Vorlage und Musterantrag. Die Schule prüft den Antrag und legt gemeinsam mit den Eltern fest, welche Maßnahmen im konkreten Fall sinnvoll und umsetzbar sind. Diese Entscheidung wird üblicherweise schriftlich dokumentiert, damit sie in nachfolgenden Klassenstufen und bei Fachlehrkraftwechseln nachvollziehbar bleibt. Ein zeitlicher Vorlauf zahlt sich aus. Wer den Antrag erst kurz vor einer wichtigen Klassenarbeit stellt, riskiert, dass die Schule organisatorisch nicht mehr reagieren kann, etwa weil ein separater Raum oder eine Aufsicht für die Zeitverlängerung fehlt. Sinnvoll ist es, das Thema frühzeitig im Schuljahr anzusprechen, idealerweise schon beim ersten Elterngespräch nach einer ADHS-Diagnose, und die Umsetzung dann gemeinsam mit der Klassenleitung für das gesamte Schuljahr zu planen statt für einzelne Prüfungen.
Steht der Nachteilsausgleich im Zeugnis?
Ob ein Nachteilsausgleich im Zeugnis vermerkt wird, ist bundeslandabhängig unterschiedlich geregelt. Häufig gilt: Ein reiner Nachteilsausgleich, der nur die Bedingungen verändert, wird nicht im Zeugnis vermerkt, weil die Leistung als gleichwertig gilt. Ein Vermerk hängt in der Regel eher mit Notenschutz zusammen, da dort der Bewertungsmaßstab selbst abweicht. Da diese Regelung je nach Bundesland unterschiedlich ausfällt, ist eine pauschale Aussage für Deutschland nicht möglich. Klären Sie diesen Punkt am besten direkt mit der Schule, bevor der Nachteilsausgleich beantragt wird, damit keine Unsicherheit entsteht.
Gilt der Nachteilsausgleich auch im Abitur?
Ja, ein Nachteilsausgleich kann grundsätzlich auch bei Abschlussprüfungen wie dem Abitur gewährt werden. Die Kultusministerkonferenz stellt dazu übergreifende Grundsätze auf, die konkrete Umsetzung und die formalen Anforderungen an Anträge regeln jedoch die einzelnen Bundesländer beziehungsweise die jeweiligen Prüfungsordnungen. In der Praxis bedeutet das häufig: Der Antrag für die Abschlussprüfung muss gesondert und meist mit einem eigenen zeitlichen Vorlauf gestellt werden, auch wenn während der vorherigen Schulzeit bereits ein Nachteilsausgleich bestand. Informieren Sie sich rechtzeitig, idealerweise schon ein bis zwei Jahre vor der Abschlussprüfung, bei der Schule über die genauen Fristen und Nachweise. Ein Grund für diesen gesonderten Antrag ist, dass Abschlussprüfungen oft von einer übergeordneten Stelle, etwa dem staatlichen Schulamt oder der Schulaufsicht, genehmigt werden müssen, nicht allein von der Schule selbst. Die während der Schulzeit gesammelten Nachweise und die Dokumentation bisheriger Nachteilsausgleiche sind dabei hilfreich, ersetzen aber nicht den eigenständigen Antrag für die Prüfung.
Welche Regeln gelten in meinem Bundesland?
Nachteilsausgleich ist Ländersache. Die grundlegenden Prinzipien, wie sie auf dieser Seite beschrieben sind, gelten bundesweit ähnlich, die konkrete Umsetzung, etwa welche Nachweise nötig sind, wer entscheidet und wie ein Widerspruch aussieht, regelt jedes Bundesland in eigenen Schulgesetzen und Verwaltungsvorschriften der Kultusministerien. Verlässliche Angaben zu Ihrem Bundesland finden Sie direkt beim zuständigen Kultus- oder Schulministerium, nicht über allgemeine Ratgeberportale, deren Angaben schnell veralten. Diese Hub-Seite erklärt das bundesweite Prinzip, für bundeslandspezifische Detailseiten mit den jeweiligen Verwaltungsvorschriften bauen wir das Angebot laufend aus. Rechtsstand: September 2026. Schulrechtliche Regelungen zum Nachteilsausgleich ändern sich gelegentlich und unterscheiden sich zwischen den Bundesländern. Prüfen Sie im Zweifel aktuelle Angaben bei Ihrem zuständigen Kultusministerium.
Nachteilsausgleich in der Schule: Häufige Fragen
Kostet ein Nachteilsausgleich etwas?
Muss der Nachteilsausgleich jedes Schuljahr neu beantragt werden?
Kann die Schule einen Nachteilsausgleich ablehnen?
Gilt ein Nachteilsausgleich automatisch auch beim Wechsel der Schule?
Erfahren Mitschülerinnen und Mitschüler vom Nachteilsausgleich?
Was, wenn die vorgeschlagenen Maßnahmen im Alltag nicht ausreichen?
Hat mein Kind mit ADHS dadurch einen Vorteil gegenüber anderen Kindern?
Was kann ich bei ADHS außer dem Nachteilsausgleich noch beantragen?
Quellen zu Nachteilsausgleich in der Schule
- Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK): Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen, Beschluss vom 20.10.2011, Abschnitt II.3 Nachteilsausgleich. kmk.org
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen: Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und/oder besonderen Auffälligkeiten in der Primarstufe, Juli 2017 (Beispiel für eine landesspezifische Verwaltungsvorschrift). schulministerium.nrw
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 3 Absatz 3 Satz 2. gesetze-im-internet.de
- Vereinte Nationen: Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK), Artikel 24, in Deutschland verbindlich seit 2009.
- Zentrales ADHS-Netz: Schulrechtliche Rahmenbedingungen bei ADHS, abgerufen 2026. zentrales-adhs-netz.de
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Eine Vorlage mit ausfüllbaren Feldern und Hinweisen für den Antrag an der Schule.

